Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Auftraggeber der Werbeagentur KEMEN DESIGN, Bahnhofstraße, 52499 Baesweiler. Das Kleinunternehmen wird im nachfolgenden Text »KEMEN« genannt. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle an »KEMEN« erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Konzeption von Ideen, Kreation in Wort und Bild zwischen dem Mediendesigner »KEMEN« und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen der Werbeagentur »KEMEN« enthalten.

1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der »KEMEN« in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn Ihnen »KEMEN« ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4. Alle Vereinbarungen, die zwischen »KEMEN« und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

 

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1. Jeder an »KEMEN« erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

2.4. »KEMEN« überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches, begrenztes Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer.

2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

2.6. »KEMEN« hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadensersatz.

2.7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

 

3. Herausgabe von digitalen Daten

3.1. »KEMEN« ist nicht verpflichtet Originaldaten (offene Daten wie z. B. InDesign-, Photoshop, Illustratioen) an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Originaldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

3.2. Hat »KEMEN« dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

 

4. Haftung

4.1. »KEMEN« verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln. »KEMEN« haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

4.2. »KEMEN« ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verantwortlich, die der Auftraggeber liefert. Sollte »KEMEN« durch Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber »KEMEN« von der Haftung frei.

4.3. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt »KEMEN« gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit »KEMEN« kein Auswahlverschulden trifft. »KEMEN« tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

4.4. Sofern »KEMEN« selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab

4.5. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

4.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von »KEMEN«.

4.7. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der »KEMEN« nicht.

4.8. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei »KEMEN« geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

5. Vergütung

5.1. »KEMEN« ist ein Kleinunternehmen, deswegen wird in diesem Sinne von § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben und demnach auch nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).

5.2. Werden die Entwürfe später oder in wesentlich größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist »KEMEN« berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

5.3. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die »KEMEN« für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

5.4. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

 

6. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

6.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

6.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

6.3. Werden die bestellten Arbeiten als Teilabschnitte abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Dies wird im Bedarfsfall gesondert schriftlich vereinbart.

 

7. Eigentumsvorbehalt etc.

7.1. An Entwürfen sowie Retuschen oder Illustrationen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

7.2. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an den »KEMEN« zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.4. »KEMEN« ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat »KEMEN« dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

 

8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

8.1. Sonderleistungen werden – sofern diese Arbeiten nicht ausdrücklich im Angebot festgeschrieben sind – dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

8.2. »KEMEN« ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

8.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, »KEMEN« im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

8.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

8.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

9.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind »KEMEN« Korrekturmuster vorzulegen.

9.2. Die Produktionsüberwachung durch »KEMEN« erfolgt nur nach Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist »KEMEN« berechtigt, nach eigenem Ermessen die vor Ort notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. »KEMEN« haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.3. Etwaige Über- oder Unterlieferungen von Druckauflagen durch Lieferanten sind – sofern sie einen prozentualen Wert von 10 nicht überschreiten – durch den Auftraggeber vollständig in Kauf zu nehmen. Sofern der Auftraggeber diese marktübliche Regelung nicht akzeptiert, ist dies vor Auftragserteilung gegenüber »KEMEN« schriftlich festzulegen.

9.4. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur »KEMEN« zwei bis vier (je nach Auflage) einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. »KEMEN« ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Darüber hinaus billigt der Auftraggeber die angemessene Signatur des Designers auf oder innerhalb der zu gestaltenden Produkte.

 

10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

10.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. »KEMEN« behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

10.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann »KEMEN« eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

11. Abwehrklausel

11.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

 

12. Schlussbestimmung

12.1. Gerichtsstand ist der Sitz von KEMEN DESIGN.

12.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.